Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines- Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für alle von der art@work abgeschlossenen Verträge
. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der art@work. Geschäfts- und Einkaufsbestimmungen des Käufers widerspricht die art@work ausdrücklich. Sie
verpflichten die art@work nur, wenn diese sich ausdrücklich mit Ihnen einverstanden erklärt.
- Alle Angebote sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebotes der art@work zustande. Alle Angebote der art@work sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das gilt auch für die Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen. Abmachungen, die mündlich von Verkaufsangestellten oder durch den Außendienst art@work getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die art@work
Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung
- Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und- termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur
Erbringung der Leistung und der Erklärung, daß die Leistung nach Ablauf der Frist abgelehnt werde. Das gilt
nicht, soweit die art@work Lieferfristen und - termine ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt
hat.
- Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
- Die Lieferfrist verlängert sich- auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und
allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eintretenden Hindernissen, welche die art@work nicht zu
vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von
erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der art@work oder
deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die art@work dem Käufer
baldmöglichst mit. Der Käufer kann von der art@work die Erklärung verlangen, ob dieser zurücktritt oder
innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich die art@work nicht unverzüglich, kann der Käufer
zurücktreten.
- Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb
einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.
- Verzug und Ausbleiben ( Unmöglichkeit der Lieferung ) hat die art@work solange nicht zu vertreten, als sie,
seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im übrigen haftet die art@work
nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat die art@work danach Schadenersatz zu leisten, so beschränkt sich ein
dem Käufer zustehender Schadenersatzanspruch - sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Käufers
zusammenhängt - auf den im Zeitpunkt des Vertrags-abschlusses voraussehbaren Schadens, höchstens aber auf 10%
vom Verkaufspreis desjenigen Teils, der Gesamtlieferungen, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht
rechtzeitig oder auch Vertragsgemäß benutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit die art@work in
Fällen des Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet.
- Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung behält sich die art@work gegenüber dem Käufer vor. Für durch
Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte und unterbliebene ( Unmöglichkeit ) Lieferung hat die art@work
keinesfalls einzustehen.
- Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der art@work gesetzten Nachfrist bleibt
unberührt.
Versand und Gefahrenübergang
- Versandweg - und mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl der art@work überlassen.
- Wird der Versand der Ware auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf
Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand
gleich.
- Im übrigen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der
Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, auf den
Käufer über.
Verpackung
- Verpackungen werden wenn nicht anders vereinbart , berechnet.
- Rechtfertigen Verpackungsart und - wert eine Rücknahme, und wird die Verpackung innerhalb eines Monats
unter Verwendung der alten Zeichen mit sämtlichen Packmaterialien frei Lager des Herstellers zurückgesandt,
erfolgt Gutschrift nur zu den jeweils vorher schriftlich vereinbarten Bedingungen.
- Leichte Verpackung, wie Kartons, Papier, usw., werden nicht zurückgenommen.
Maße, Gewichte, Inhaltsangaben, Abbildungen und Ähnliches
- Die in unsere Angeboten, Vorratslisten, Broschüren, Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Ausstellungen und
ähnlichen Mitteilungen angegebenen Maße, Gewichte, technische Informationen, Inhaltsangaben und die
aufgenommenen Abbildungen sind unverbindlich.
- Das Eigentum- und/oder Urheberrecht an den von ins bezogenen Zeichnungen, Abbildungen, Texten und Ähnlichem behalten wir uns ausdrücklich vor.
Preise und Zahlung
- Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe bei Endkunden und
exklusive der Mehrwertsteuer bei Händlern.
- Die Zahlung hat entweder bar bei Empfang der Ware oder, wenn nicht anders vereinbart binnen fünf Tage nach
Rechnungsdatum bei der art@work eingehend zu erfolgen. Anschließend tritt bei Mahnung Zahlungsverzug ein.
- Die art@work nimmt nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß
versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des
Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem die art@work über den Gegenwert verfügen
kann. Geht ein Wechsel oder Scheck des Käufers bei der art@work oder einem Dritten zu Protest, kann die
art@work Gesamtforderung sofort fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Käufers ist die art@work in
diesem Falle nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung ihrer Forderung verpflichtet. Ist der Käufer zur
Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit, oder nicht in der Lage, so kann die art@work nach Fristsetzung
und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten.
- Bei Zahlungsverzug - unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen zu zahlen.
Von Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit, gemäß §§ 325, 353 HGB erhoben. Verzugszinsen werden mit
2% p.A. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet., jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind
höher oder niedriger anzusetzen, wenn die art@work eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer
eine geringere Belastung nachweist.
- Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand
befindet.
- Die Aufrechnung mit etwaigen von der art@work bestrittenen Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anstehen. erkannter oder nicht rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen. Wird eine Mängelrüge geltend gemacht, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängel. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb
seines Handelsgewerbes, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht
wird, über deren Berechnung kein Zweifel bestehen kann.
- Die Zahlungen haben, wenn nicht anders vereinbart, in DM zu erfolgen. Alle nach Vertragsabschluß (Datum der
Auftragsbestätigung durch die art@work eingetretenen Veränderungen der schriftlich vereinbarten fremden Währung
oder des Wechselkurses zur DM treffen den Käufer, keinesfalls die art@work
Eigentumsvorbehalt
- Die art@work behält sich das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren
die der Käufer aus seiner gewerblichen Tätigkeit von ihr bezieht, behält sich die art@work das Eigentum vor,
bis sämtliche Forderungen gegen den Verkäufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Die
Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung
berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der
art@work
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Käufers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an die art@work ab. Die art@work nimmt diese
Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes der art@work ist der Käufer zur Einziehung
solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber der art@work nachkommt und nicht in
Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen der art@work hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben
über die eingetretene Forderung der art@work mitzuteilen und die Schuldner auf die Abtretung hinzuweisen.
- Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die nicht der art@work gehören, weiterverkauft, so gilt die
Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der art@work und dem Käufer vereinbarten
Lieferpreises als abgetreten.
- Die art@work verpflichtet sich die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu
sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.
- Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag gültigen
Listenpreisen berechnet.
Mängelrüge und Gewährleistung
- Für Mängel haftet die art@work nur wie folgt:
-
- Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und
zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb drei Tagen durch
schriftliche Anzeige bei der art@work zu rügen.
- Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl der art@work die nach billigem Ermessen erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenwert oder Muster davon zur Verfügung
zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
- Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und
zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb drei Tagen durch
schriftliche Anzeige bei der art@work zu rügen.
- Wenn die art@work eine ihr gestellte Nachfrist verstreichen läßt, ohne Ersatz zu liefern, oder wenn die
Ersatzlieferung unmöglich ist oder von der art@work verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das
Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung) zu
verlangen.
- Die Gewährleistungspflicht für Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen beträgt 6 Monate. Sie läuft
mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand oder so lange und
soweit der art@work selbst entsprechende Gewährleistungsansprüche gegen ihren Vorlieferanten oder den
Hersteller der Ware zusteht.
- Für Ersatzauslieferungen haftet die art@work in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen
Liefergegenstand.
Allgemeine Haftungsbegrenzungen
- Die Haftung der art@work richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen
Vereinbarungen.
- Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen., es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben
Verschulden durch die art@work oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen, diese Haftungsbegrenzung gilt für den
Käufer entsprechend.
- Die Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann ist, der Hauptsitz der art@work in Darmstadt. Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluß des Haager Kaufrechts.